WEITERE 175'000 KUNDEN BETROFFEN: FTI STORNIERT ALLE REISEN

Nach der Insolvenz von FTI Touristik werden nun auch alle Buchungen ab 6. Juli storniert. Das hat zumindest den Vorteil, dass FTI-Kunden jetzt umplanen können. Zudem stehen Erstattungen an. Aber nur für jene, die eine Pauschalreise gebucht haben.

Die Insolvenz des drittgrössten europäischen Reiseveranstalters FTI Touristik trifft weitere 175'000 Kunden. Denn FTI hat jetzt alle gebuchten Reisen gestrichen. Bislang waren nur Reisen bis und mit 6. Juli gestrichen.

Das Gute daran: FTI-Kunden, die eine Reise nach dem 6. Juli gebucht hatten, können jetzt endlich Alternativen suchen und bekommen ihr Geld zurück.

Planungssicherheit der Kunden hat Vorrang

Der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach teilte nach einem Beschluss des Gläubigerausschusses am Freitag mit, dass jetzt sämtliche Reisen storniert würden. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wäre zwar bereit gewesen, mit anderen Reiseveranstaltern die Verrechnung bestehender Erstattungsansprüche zu regulieren. Aber in der Kürze der Zeit sei keine Lösung zur Übernahme der Pauschalreisen gefunden worden. Deshalb sollte den FTI-Kunden nun vor Beginn der Sommerferien endlich die nötige Planungssicherheit gegeben werden.

Insgesamt sind 175'000 Pauschalreisen und Einzelleistungen betroffen, die Kunden für Abreisen ab dem 6. Juli über die insolventen Gesellschaften FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH sowie über die Vertriebsmarke 5vorFlug gebucht haben. Mit der Absage sämtlicher Pauschalreisen könnten nun die Reisebüro-Partner von FTI ihren Kunden alternative Reisen anbieten.

Wer bei der FTI Touristik Schweiz AG mit Sitz in Allschwil BL gebucht hat, fällt im Prinzip nicht in diese Kategorie. Denn die FTI Touristik AG ist laut dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) immer noch nicht offiziell Konkurs.

Jeder Pauschalreisende erhält Geld zurück

Dennoch müssen sich Schweizer Kunden keine Sorgen machen. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche kommt freiwillig für Zahlungen von Endkunden an die FTI Touristik AG auf. Mit dieser Sonderreglung wird die Zeit zwischen dem Konkurs des deutschen Reisekonzerns und einem erwarteten Konkurs der Schweizer Tochterfirma überbrückt.

Achtung: Geld zurück gibt es nur für jene, die eine Pauschalreise gebucht haben. Wer nur Einzelleistungen wie Flug, Hotel oder Transfer gebucht hat, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Wer beim deutschen Mutterhaus eine Pauschalreise gebucht hat, sollte vom DRSF einen Sicherungsschein haben, der zu einer Rückerstattung berechtigt. Das gilt auch für Schweizer Kunden, die beim deutschen Ableger gebucht haben.

Bierbach bezifferte das Gesamtvolumen der bestehenden Reisebuchungen auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Die Sicherstellungsleistung von Garantiefonds oder DRSF umfasst laut Reiserechtsexperte Rolf Metz (69) nur zwei Verpflichtungen: Geht der Veranstalter Konkurs, müssen dem Kunden die im Voraus bezahlten Gelder zurückbezahlt werden, wenn die Reise noch nicht begonnen hat. Hat die Reise bereits begonnen, so ist die Rückreise sicherzustellen. Ist ein Insolvenzverfahren eröffnet, hat ein Leistungsträger wie ein Hotel ein «Leistungsverweigerungsrecht». Deshalb könne eine Bezahlung vor Ort verlangt werden. «Da hat der Reisende grundsätzlich keinen Schutz», so Metz.

2024-06-14T17:04:17Z dg43tfdfdgfd